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Geotechnische Fremdüberwachung, geotechnische Eigenüberwachung

Im Rahmen der Bauüberwachung werden zur Qualitätssicherung Überwachungsaufgaben wahrgenommen und die eingebaute Qualität an Hand qualifizierter Feld- und Laborversuche geprüft und mit den Planvorgaben abgeglichen. Werden die Qualitätsvorgaben nicht erreicht, ist der jeweilige Bauabschnitt durch den Baubetrieb zu überarbeiten, bis ausreichende Qualität nachgewiesen ist.

Grundlage der erforderlichen Untersuchungen sind die der jeweiligen Baumaßnahme zuzuordnenden Vorschriften, z. B. im Straßenbau die ZTVE-StB 09, ZTV T-StB 95 Fassung 2002, ZTV SoB-StB 04 Fassung 2007 und Technische Lieferbedingungen, z. B. TL Gestein.
http://www.fgsv.de/

Die Basis und Oberflächenabdichtungssysteme von Deponien oder Altlasten werden während ihrer Errichtung i. A. geotechnisch fremdüberwacht. Werden Kunststoffkomponenten eingebaut, unterliegen diese einer gesonderten Überwachung durch gesondert qualifiziertes Personal. Kunststoffdichtungsbahnen für Deponieabdichtungen bedürfen einer besonderen Zulassung.
http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/abfallrecht/index.htm

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