Geotechnische Fremdüberwachung, geotechnische Eigenüberwachung
Im Rahmen der Bauüberwachung
werden zur Qualitätssicherung Überwachungsaufgaben wahrgenommen
und die eingebaute Qualität an Hand qualifizierter Feld- und Laborversuche
geprüft und mit den Planvorgaben abgeglichen. Werden die Qualitätsvorgaben
nicht erreicht, ist der jeweilige Bauabschnitt durch den Baubetrieb zu
überarbeiten, bis ausreichende Qualität nachgewiesen ist.
Grundlage der erforderlichen Untersuchungen sind die der jeweiligen Baumaßnahme
zuzuordnenden Vorschriften, z. B. im Straßenbau die ZTVE-StB 09,
ZTV T-StB 95 Fassung 2002, ZTV SoB-StB 04 Fassung 2007 und Technische
Lieferbedingungen, z. B. TL Gestein.
http://www.fgsv.de/
Die Basis und Oberflächenabdichtungssysteme von Deponien oder Altlasten
werden während ihrer Errichtung i. A. geotechnisch fremdüberwacht.
Werden Kunststoffkomponenten eingebaut, unterliegen diese einer gesonderten
Überwachung durch gesondert qualifiziertes Personal. Kunststoffdichtungsbahnen
für Deponieabdichtungen bedürfen einer besonderen Zulassung.
http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/abfallrecht/index.htm