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Böschungsbruch

Grenzzustand GZ 1B oder GZ 1C nach DIN 1054
Böschungen brechen durch Überbeanspruchung der Scherfestigkeiten des anstehenden Bodens, z. B. durch Lasten auf der Böschung oder nahe der Böschungsschulter, zu steile Böschungen, zusetzende Wässer, die die Scherfestigkeit des Bodens mindern (Aufweichen), die Reibungskräfte mindern (Auftrieb) oder zusätzliche Kräfte auf die Böschung bewirken.

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