Böschungsbruch
Grenzzustand
GZ 1B oder GZ 1C nach DIN 1054
Böschungen brechen durch Überbeanspruchung der Scherfestigkeiten
des anstehenden Bodens, z. B. durch Lasten auf der Böschung oder
nahe der Böschungsschulter, zu steile Böschungen, zusetzende
Wässer, die die Scherfestigkeit des Bodens mindern (Aufweichen),
die Reibungskräfte mindern (Auftrieb) oder zusätzliche Kräfte
auf die Böschung bewirken.