EASV Sachverständige für Geotechnik, Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung
Im Jahr 1975 beschloss die Kommission der Europäischen Gemeinschaft ein Aktionsprogramm mit dem Ziel der Beseitigung technischer Handelshindernisse und der Harmonisierung technischer Ausschreibungen. Für den konstruktiven Ingenieurbau wurde ein Europäisches Normungsprogramm (EUROCODE) erarbeitet, das aus den Teilen
EN 1990 Eurocode – Grundlagen der Tragwerksplanung, EN 1991 Eurocode 1 - Einwirkung auf Tragwerke EN 1992 Eurocode 2 - Entwurf, Berechnung und Bemessung von Stahlbetonbauwerken EN 1993 Eurocode 3 - Entwurf, Berechnung und Bemessung von Stahlbauten EN 1994 Eurocode 4 - Entwurf, Berechnung und Bemessung von Stahl-Beton-Verbundbauten EN 1995 Eurocode 5 - Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauten EN 1996 Eurocode 6 - Entwurf, Berechnung und Bemessung von Mauerwerksbauten EN 1997 Eurocode 7 - Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik EN 1998 Eurocode 8 - Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben EN 1999 Eurocode 9 - Entwurf, Berechnung und Bemessung von Aluminiumkonstruktionen besteht. Zu 1.3 Voraussetzungen erläutert DIN 1054:2010-12, dass der Planverfasser auf einzelnen Fachgebieten geeignete Fachplaner heranzuziehen hat, wenn er nicht selbst über die geeignete Sachkunde verfügt. Dem Fachplaner Geotechnik entspricht der Sachverständige für Geotechnik nach DIN 4020:2010-12. DIN 1054, DIN 4020 usw. sind nationale Ergänzungen des Eurocode 7. So ist bei Baumaßnahmen der Geotechnischen Kategorie GK 2 und GK 3 ein Sachverständiger für Geotechnik einzuschalten. Die EASV – Empfehlung des Arbeitskreises AK 2.11 regelt Begriff und Anforderungen an Sachverständige für Geotechnik. Sie müssen über ein erfolgreiches Hochschulstudium des Bauingenieurwesens, der Geotechnik oder der Geologie mit mindestens zweijähriger Vertiefung absolviert haben und weitere Anforderungen, z. B. an Berufserfahrungen, erfüllen. Die vollständige Empfehlung erhalten Sie hier.