Bei der Ertüchtigung
von Verkehrswegen wird Ausbauasphalt auf Grundlage der „Richtlinie
für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit
teer- / pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von
Ausbauasphalt
im Straßenbau (RuVA-StB 01, Fassung 2005)“ bewertet.
http://www.asphalt.de